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Der HS Campus verpflichtet sich gegenüber dem/der Auftraggeber/in zur Erbringung der Leistung jedoch nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs oder wirtschaftlichen Ereignis. Die auf der Grundlage des/der Auftraggeber/in zur Verfügung gestellten Daten und Informationen werden erhoben. Die sachliche Richtigkeit liegt bei dem/der Auftraggeber/in. Der HS Campus ist berechtigt, sachverständige Dritte zur Leistungsdurchführung heranzuziehen. Empfehlungen und Stellungnahmen bereiten die Entscheidung des/r Auftraggeber/in vor und ersetzen diese in keinem Fall.
Der HS Campus wird keine vertraulichen Informationen weitergeben oder den Zugang an außen stehende Dritte ermöglichen, setzt alle seine zur Verfügung stehenden Techniken und Interventionsmöglichkeiten zum Nutzen des/r Auftraggeber/in ein. Kann er die Beratung oder das Coaching nicht fachgerecht zu dem vereinbarten Ziel führen, wird er einen fachlich kompetenten Spezialisten empfehlen.
Der/ie Auftragger/in ist selbst im vollem Umfang für seine/ihre physische und psychische Gesundheit während und zwischen den Beratungs- und Coachingprozessen verantwortlich.
Dauer und Beginn der Leistung, Orte und Zeiten sind dem Leistungsangebot zu entnehmen. Änderungen bleiben vorbehalten. Terminänderungen sind in der Regel spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Sagt der/ie Auftraggeber/in nicht oder weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn die Einzelstunde ab, bleibt die Vergütung zu 100% fällig.
Die Höhe der Vergütung bleibt für die Dauer des Vertrages, für die Vertragspartner verbindlich. Der/ie Auftraggeber/in verpflichtet sich gegenüber dem HS Campus zur Leistung im Vertrag vereinbarten Vergütung.
Die Vergütung des Vertrages ist auch zu entrichten, wenn einzelne Leistungen durch physische / psychische Erkrankungen oder Verletzungen, durch vorzeitige Beendigung auch witterungsbedingt oder auf Wunsch des/r Auftraggeber/in nicht in Anspruch genommen werden.
Ist aus Sicht des HS Campus eine Beratung, ein Coaching, eine Interventionsdiagnostik, ein Training oder eine Bildungsveranstaltung unter nicht vertretbaren Umständen oder liegen für eine Bildungsveranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor, wodurch eine Durchführung nicht möglich wird, so ist der HS Campus nicht zur Durchführung verpflichtet. Der/ie Auftragger/in wird rechtzeitig vor dem geplanten Termin über die Nichtdurchführung informiert.
Der abgeschlossene Vertrag kann bis 14 Tage nach Auftragserteilung schriftlich gekündigt werden. Wird dieser innerhalb des bestehenden Vertrages gekündigt, werden 50% der Vergütung fällig.
Der/ie Auftraggeberin erklärt sich mit der elektronischen Speicherung seiner/ihrer Daten einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
Die Mitarbeiter/innen unterliegen der persönlichen und medizinischen Schweigepflicht. Ohne eine unterschriebene Schweigepflichtentbindung ist der HS Campus nicht auskunftsberechtigt.
Alle an den/ie Auftraggeber/in ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nicht anders vereinbart, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht dieser ausgehändigten Unterlagen gehört allein dem HS Campus. Dem Auftraggeber/in ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung des HS Campus ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.
Die Haftung des HS Campus aus der Verletzung einer Vertragsverletzung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die sich aus dem Vertrag ergebenen Rechtsbeziehungen zwischen dem/r Auftraggeber/in und dem HS Campus bestimmen sich ausschließlich nach privatem Recht - BGB. Mündliche Nebenabredungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso Abänderungen dieses Vertrages. Der/ie Auftraggeber/in wird auch ungefragt über alle Umstände informiert, die bei vollständiger Betrachtung für den HS Campus von Bedeutung sind oder sein könnten.
Sollte eine der Vertragsverpflichtungen enthaltenene Regelungen unwirksam sein oder nicht durchführbar werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. in einem solchen Fall ist die wirksmae oder undürchfühbare Regelung durch eine wirksame oder durchführbare Regelung zu ersetzen, die die Vertragspartner nach dem Sinn und Zweck des vorliegenden Vertrages bei Kenntnis der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit getroffen hätten.
Amtsgericht Kiel